STRANDORDNUNG LIGNANO SABBIADORO

ÖFFNUNGSZEITRAUM: MAI – SEPTEMBER
  1. LIDOCITY bietet seinen Gästen den Verleih von folgender Strandausrüstung: Gebrauch des Sonnenschirms mit zwei Sonnenliegen oder einer Liege und einem Liegestuhl, Gebrauch der Toiletten, der Duschen, Betreuungsservice des Personals des Bereichs und der Animation (soweit vorhanden), Rettungs- und Erste-Hilfe-Maßnahmen.
  2. Alle, die vom Verleih der Strandausrüstung und den damit verbundenen Leistungen durch LIDOCITY Gebrauch machen (siehe Punkt 1), bestätigen bei der Buchung, die vorliegende Strandordnung ohne jegliche Ausnahme zu kennen und zu akzeptieren.
  3. ie Gültigkeit Abonnements und der Tageskarten, unterliegt der strengen Einhaltung der in dieser Verordnung angeführten Bedingungen durch den Gast. Der Verstoß gegen auch nur eine der in dieser Verordnung vorgeschriebenen Bedingungen, gibt LIDOCITY das Recht, von der Erbringung der Dienstleistungen zurückzutreten, mit daraus folgendem Verlust der bereits bis zu diesem Zeitpunkt vom Gast gezahlten Summe.
  4. Der Gast  muss für die gesamte Dauer des Aufenthalts die Unterlagen, in elektronischer oder in Papierform, bei sich tragen, die nachweisen, dass er das Recht hat, von den Strandleistungen Gebrauch zu machen, um sie bei jeder eventuellen Anfrage durch das betriebliche Kontrollpersonal vorzeigen zu können. Personen ohne den Beleg, dabei angetroffen werden, von der Ausrüstung des Strandbads Gebrauch zu machen, müssen den vollen Preis des Strandplatzes für den gesamten Tag zahlen.
  5. Es werden aus keinen Gründen Rückerstattungen für Buchungen vorgenommen (Meinungsänderungen, schlechtes Wetter, Hochwasser, Stürme, Naturkatastrophen, usw.).
  6. Es dürfen keine Stühle oder Liegen von anderen Strandplätzen als den zugewiesenen genommen werden.
  7. Jeder Sonnenschirm kann maximal vier, der Pavillon sechs Personen aufnehmen; deshalb wird empfohlen, diese Zahl nicht zu überschreiten, um unangenehmes Gedränge zu vermeiden.
  8. Die Gäste müssen sich korrekt und angemessen verhalten und niemanden stören, da sie ansonsten vom Strandband entfernt werden, unter Vorbehalt einer Anzeige bei der Polizeibehörde und einem Antrag auf Schadenersatz für den eventuell erlittenen Schaden.
  9. Die Leitung behält sich die Möglichkeit vor, keine Buchungen von Personen oder Familien zu akzeptieren, die in der Vergangenheit schlechtes oder schädliches Benehmen gegenüber der Gesellschaft LIDOCITY und/oder der Gäste an den Tag gelegt haben oder die aus irgendeinem Grund in Zahlungsrückstand sind.
  10. Es unterliegt LIDOCITY bei Bedarf, Reihen von Sonnenschirmen zu den bereits bestehenden hinzuzufügen und die Gäste neu zu positionieren, wobei soweit möglich, die gleichen Bedingungen des zuvor zugewiesenen Strandplatzes beibehalten werden.
  11. Der Gast muss die geliehene Ausrüstung so benutzen, dass sie nicht beschädigt wird und der Leitung von LIDOCITY sofort eine eventuelle mangelnde Funktionstüchtigkeit mitteilen. Die Nutzer sind dazu verpflichtet, alle verursachten Schäden (durch ihre Nachlässigkeit oder Schuld) an der Ausrüstung im Besitz von LIDOCITY zu ersetzen.
  12. Die Leitung von LIDOCITY haftet keinesfalls für beschädigte oder gestohlene Gegenstände und/oder Materialien des Gastes innerhalb oder außerhalb der Konzession; daher raten wir, Geld, allgemeine Wertgegenstände, Kleidung, Spielsachen, Luftmatratzen und andere persönliche Gegenstände, nicht unbeaufsichtigt zu lassen.
  13. Es ist untersagt, in Sektoren und Bereichen in Konzession an LIDOCITY eigene Liegestühle, Liegen, Stühle, Sonnenschirme, Schirme, Vorhänge und jegliche andere fremde Installationen aufzustellen.
  14. Sportliche Aktivitäten und Spiele (Volleyball, Fußball, Boccia, usw.) sind nur in den eigens dazu vorgesehenen Bereichen erlaubt. Es wird keine Haftung für Sach- oder Personenschäden durch die Ausübung sportlicher Aktivitäten übernommen.
  15. Aus Gründen der Sicherheit für die Touristen, dürfen die, von den Gästen am Strand aus Spaß gegrabenen Löcher, nur eine begrenzte Größe haben und müssen von denselben wieder zugeschüttet werden.
  16. Es dürfen keine Tiere mit in das Strandbad genommen werden, auch dann nicht, wenn sie einen Maulkorb tragen oder angeleint sind, ausgenommen Blindenhunde für Sehbehinderte.
  17. Es ist untersagt, mit Fahrrädern oder anderen Fahrzeugen, die Personen oder Ausstattungen beschädigen könnten, innerhalb der Anlage herumzufahren.
  18. Toiletten, Waschbecken und Duschen sollten ordentlich und sauber hinterlassen werden. Es ist untersagt, Shampoo und Duschgel in den Duschen am Strand zu benutzen.
  19. Der Abfall muss differenziert in die dazu vorgesehenen Behältern geworfen werden. Es ist verboten, ihn auch nur kurzzeitig an anderen Orte aufzubewahren.
  20. Es ist verboten, Zigarettenkippen oder anderen Abfall auf den Sandstrand zu werfen.
  21. Es ist untersagt, Sonnenschirme, Liegestühle, Sportboote oder andere Dinge, die den Durchgang oder das Baden behindern, auf dem Sandstrand innerhalb der 5 Meter von der Strandlinie, aufzustellen.
  22. Es ist verboten, am Strand Feuer zu machen; alle Übertretungen dieser Regelung werden den zuständigen Polizeibehörden gemeldet.
  23. Die Benutzung der Spiele und Spielgeräte für Kinder muss in Anwesenheit der Eltern oder erwachsener Personen erfolgen, die das Sorgerecht haben. Die Leitung übernimmt keine Verantwortung für einen unsachgemäßen Gebrauch dieser Geräte.
  24. Der Zutritt zum Whirlpool (soweit vorhanden) ist Kindern unter 10 Jahren nicht erlaubt.
  25. RETTUNGSDIENST – Bedeutung der gehissten Fahnen:
    GELB:starker Wind – die Sonnenschirme müssen geschlossen werden
    ROT:gefährliches Baden durch schlechtes Wetter oder Abwesenheit des Rettungsdienstes
    Bei roter Fahne wird dringend vom Baden abgeraten und LIDOCITY übernimmt keine Verantwortung gegenüber denen, die diese Warnung missachten. An Tagen mit starkem Wind müssen die Sonnenschirme strikt geschlossen bleiben. Jeder Gast ist unter diesen Umständen dazu verpflichtet, die Anordnungen des Personals des Strandbads zu beachten.
    Es ist verboten, sich auf den Rettungsbooten aufzuhalten, die für diesen Zweck vorgesehene Ausrüstung anzufassen und sich im Bereich des Rettungsturms aufzuhalten.
  26. Der Gast muss die Vorschriften, die in dieser Verordnung, den Rechtsverordnungen der Stadt Lignano Sabbiadoro und der Hafenbehörde von Lignano sowie in der Gemeindeverordnung für die Nutzung des maritimen Bereichs enthalten sind, beachten. Die Dokumente sind am Eingang zum Strandbad ausgehängt. Eine Nichteinhaltung der Vorschriften hat die Entfernung von diesem Strandbad zur Folge.

 

Falls Sie weitere Erklärungen benötigen sollten, wenden Sie sich bitte an das Personal des Kartenverkaufs.

Nützliche Telefonnummern:

Notaufnahme - Tel. +39 118

Stadtpolizei (Bereitschaftsdienst) - Tel. +39 0431 73004